Übersicht

Versorgungswerk im Überblick

Schmuckbild: Zwei sich haltende Hände

Aufgabe

Das berufsständische Versorgungswerk hat als eigenständige Anstalt des öffentlichen Rechts den gesetzlichen Versorgungsauftrag für ihre Mitglieder und deren Hinterbliebene in Fällen der Berufsunfähigkeit, des Alters und des Todes der/s Versicherten entsprechende Versorgung zu gewähren.
Dieser gesetzliche Versorgungsauftrag korrespondiert mit der Versicherungspflicht (Pflichtmitgliedschaft) der Mitglieder.

 

Mitgliederkreis

Der Mitgliederkreis rekrutiert sich aus dem Kreis der Kammermitglieder der Berufsstände in den beteiligten Bundesländern.

 

Zuständig ist das Versorgungswerk somit für die Mitglieder

sowie für die Mitglieder

  • der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau,
  • der Baukammer Berlin
  • der Ingenieurkammer Hessen,
  • der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz,
  • der Ingenieurkammer des Saarlandes (soweit sie Beratende Ingenieure sind),
  • der Ingenieurkammer Sachsen
  • und der Ingenieurkammer Thüringen

 

In den vorstehend nicht genannten anderen Bundesländern bestehen für die Berufsstände i.d.R. eigene berufsständische Versorgungseinrichtungen.

 

Versorgungsleistungen

Das Versorgungswerk erbringt im Rahmen eines versicherungsaufsichtsrechtlich genehmigten Finanzierungsverfahrens beitragsbezogene Versorgungsleistungen in Form von

  • Altersruhegeld, auch in Form von vorgezogenem oder aufgeschobenem Altersruhegeld mit versicherungsmathematischen Ab- / Zuschlägen,
  • Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit im mitgliedschaftsbegründeten Beruf,
  • Hinterbliebenenversorgung (Witwen-/Witwergeld/ Partnergeld für nach dem Partnerschaftsgesetz verpartnerte hinterbliebene Personen und Halb- bzw. Vollwaisengeld). 

 

Rechtliche Grundlagen

Die Rechtsbeziehungen beruhen auf dem Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG) (sowie den Staatsverträgen) und der Satzung. Die Satzung wird vom Verwaltungsrat beschlossen. Er ist das mit 18 berufsangehörigen Mitgliedern besetzte Selbstverwaltungsorgan. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Mitglied und dem Versorgungswerk besteht somit regelmäßig nicht.

Die Verwaltung und Geschäftsführung erfolgt durch die Bayerische Versorgungskammer.

 

Aufsicht

Das Versorgungswerk unterliegt der Rechts- und der Versicherungsaufsicht.
Sollte Ihnen das nachstehende allgemeine Informationsangebot nicht ausreichen, steht Ihnen für rechtlich verbindliche Auskünfte im Einzelfall die Psychotherapeutenversorgung unter den in Kontakt aufgeführten Adressen und Rufnummern gerne zur Verfügung.

 

 

Bildnachweis: siehe Impressum